Weitere Entscheidung unten: KG, 08.02.2018

Rechtsprechung
   KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51521
KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14 (https://dejure.org/2017,51521)
KG, Entscheidung vom 11.12.2017 - 20 U 19/14 (https://dejure.org/2017,51521)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 20 U 19/14 (https://dejure.org/2017,51521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen; Schadensersatz für Pflegemehraufwand eines Schwerstbehinderten nach grobem Behandlungsfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadensersatzes bei einer Behinderung aufgrund grob fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 823; BGB § 843
    Berechnung von Schmerzensgeld und behinderungsbedingten Mehrbetreuungskosten bei schwer pflegebedürftigen Minderjährigen (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadensersatzes bei einer Behinderung aufgrund grob fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • rechtsportal.de

    Höhe des Schadensersatzes bei einer Behinderung aufgrund grob fehlerhafter ärztlicher Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Berechnung von Schmerzensgeld und behinderungsbedingten Mehrbetreuungskosten bei schwer pflegebedürftigen Minderjährigen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 93 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Geburtsschädigung/Verjährung/Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 23.07.2014 - 20 U 34/14

    Beginn der Verjährung von Freistellungsansprüchen

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8.11.77 (VI ZR 117/15, VersR 1978, 14), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 16.2.15 - 20 U 34/14), sind unentgeltliche Pflegeleistungen durch Familienangehörige "marktgerecht" zu bewerten (Hervorhebungen durch den hier entscheidenden Senat):.

    Der Senat geht unter Bezugnahme auf seine Entscheidung in einem gleichgelagerten Fall, in welchem die schwerstbehinderte Klägerin durch Familienangehörige 24 Stunden täglich gepflegt wurde (Urteil vom 16.2.15 - 20 U 34/14 -) und in welchem die sachverständige Beratung ebenfalls durch den Sachverständigen Krieger stattfand, von einem Stundensatz von 10, 00 EUR netto aus.

    des Multiplikatorsatzes für die Grundpflege (netto 5 EUR), vgl. Seite 6 unten des Urteils des Senats vom 16.2.15 - 20 U 34/14).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    "Richtig ist auch der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß sich der Pflegebedarf des W. nach den Dispositionen bestimmt, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte (vgl BGHZ 54, 82, 85; Senatsurt v 11. November 1969 - VI ZR 91/68 = VersR 1970, 129, 130).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    "Auszugehen ist davon - was auch die Revision nicht in Frage stellt -, daß der Schädiger gemäß § 843 Abs. 1, 2. Alternative BGB (und damit vorliegend im Hinblick auf § 3 PflVG die Beklagte als einstandspflichtige Haftpflichtversicherung) verpflichtet ist, einem Geschädigten im Rahmen des Ersatzes der vermehrten Bedürfnisse auch die ihm gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit (hier die Dienste der Mutter der Melanie H. für ihre Tochter) angemessen abzugelten (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 106, 28, 30 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    Die Höhe des insoweit zu ersetzenden Schadens hat sich nach den bisherigen Überlegungen in der Rechtsprechung grundsätzlich am Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Hilfskraft auszurichten ( ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 247/88 - VersR 1989, 1273, 1274 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    Marktangemessen ist insoweit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeachtet der Qualifikation der die Pflege erbringenden Angehörigen der Nettolohn einer entsprechend qualifizierten Fachkraft (Urteil vom 10.11.98 - VI ZR 354/97) (Hervorhebungen durch den hier entscheidenden Senat):.
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 183/89

    Berücksichtigung von zukünftigen für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    Dies fand seine Rechtfertigung im Wesentlichen darin, daß eine Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei unentgeltlich tätigen Familienangehörigen in rechtlicher Hinsicht bisher gerade nicht bestanden hat (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1990 - VI ZR 183/89 - VersR 1990, 907)...".
  • OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05

    Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    Eine ausnahmsweise Einbeziehung des Verdienstausfalls des pflegenden Angehörigen, wie sie z. B. vom OLG Bamberg, 28.6.2005 - 5 U 23/05 -, VersR 2005, 1593 vorgenommen wurde, ist hier nicht erforderlich, da - anders als dort - nicht erkennbar der Klägerin kaum anders als durch die Arbeitsaufgabe des Angehörigen zu helfen war (im Fall des OLG Bamberg waren andere Versuche gescheitert).
  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    "Richtig ist auch der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß sich der Pflegebedarf des W. nach den Dispositionen bestimmt, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte (vgl BGHZ 54, 82, 85; Senatsurt v 11. November 1969 - VI ZR 91/68 = VersR 1970, 129, 130).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69

    Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    Dieser Gesichtspunkt wurde schon für die Bemessung der Ersatzansprüche der Hinterbliebenen aus § 844 Abs. 2 BGB wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt anerkannt (s Senatsurt v 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 = VersR 1971, 1045 = FamRZ 1971, 571).
  • BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72

    Unzulässigkeit der dynamischen Schmerzensgeldrente

    Auszug aus KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14
    Wählt der Verletzte die Versorgung durch einen Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (Senatsurt v 3. Juli 1973 - VI ZR 60/72 = VersR 1973, 1067, 1068 = FamRZ 1973, 588, 589).".
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Insbesondere hält der Senat daran fest, dass gerade in den neuen Bundesländern Tariflöhne den Nettolohn einer am Markt erhältlichen vergleichbaren Hilfskraft schon deshalb nicht abbilden können, weil die meisten Pflegekräfte nicht tarifgebunden sind (in diesem Sinne auch KG Berlin, Urteil vom 11.12.2017 - 20 U 19/14 - juris Rz. 139).

    Der Senat schätzt im Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung und vergleichbarer obergerichtlicher Rechtsprechung den Nettostundenlohn für den geltend gemachten Zeitraum von Januar 2006 bis 31.12.2009 auf einheitlich 9, 50 EUR netto und von 2010 bis zum 16.01.2014 auf 10, 50 EUR netto (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.02.2008 - 4 U 149/07 - "zwischen 9, 00 und 10, 00 EUR ab 2005"; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.12.2017 - 20 U 19/14 - "Tagespflegezeiten 12, 00 EUR brutto bis 2010 und 16.00 EUR brutto ab 2010"; und 20 U 34/14 - von 2003 bis 2013 "durchschnittlich 10, 00 EUR netto").

  • LG Münster, 03.05.2019 - 8 O 307/16

    Familienprivileg, Gleichbehandlung, Gleichheitssatz, privatversichert,

    Denn eine etwaige finanzielle Schlechterstellung der Mutter der Klägerin in Form eines Rentenschadens beruht allein auf der ohne Zweifel hoch zu schätzenden, aber letztlich freiwilligen und selbstbestimmten Entscheidung der Mutter der Klägerin, ihre Arbeitskraft für die Pflege und Betreuung der Klägerin statt in ihrem bisherigen Beruf einzusetzen (vgl. KG, Urteil vom 11. Dezember 2017 - 20 U 19/14 -, Rn. 148, juris).
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KG, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 20 U 19/14 (https://dejure.org/2018,5081)
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